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Ferien

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Antrag Befreiung > Info > Formulare

Bitte notieren Sie folgende Termine der Schulferien und richten Sie Ihre Urlaubsplanung danach:

Tag der dt. Einheit          03.10.2023           
Herbstferien 28.10.-05.11.2023
Buß- und Bettag 22.11.2023 (kein Unterricht!)
Weihnachtsferien 23.12.2023-07.01.2024
Faschingsferien

10.02.-18.02.2024

Osterferien 23.03.-07.04.2024
Maifeiertag 01.05.2024
Chr. Himmelfahrt 09.05.2024
Pfingstferien 18.05.-02.06.2024
Sommerferien 27.07.-09.09.2024

 

 Außerdem ist eine Befreiung an religiösen Feiertagen möglich.

Ferienpass

Was können die Kinder in den Ferien machen? Der Münchner Ferienpass bietet viele Angebote (z.B. Hallenbäder, Tierpark, Olympiaturm, Eislaufen) und Ermäßigungen und kostet für das ganze Schuljahr nur 14 Euro. Man braucht dafür ein aktuelles Passfoto vom Kind. Sie können sich informieren unter www.muenchen.de, Suche „Ferienpass“. Die nächste Verkaufsstelle ist das Sozialbürgerhaus, Schwanthalerstraße 62.

Befreiung vom Unterricht

Bitte beachten Sie Folgendes:

Befreiungen aus wichtigen persönlichen Gründen können genehmigt werden. Befreiungen vor oder nach den Ferien sind nicht möglich.

Der Grund ist einfach: Wenn das alle machen würden, wären die Klassen in den letzten Tagen vor und in der ersten Woche nach den Ferien halb leer.

Damit eine Befreiung genehmigt werden kann, ist als Voraussetzung unbedingt nötig:

  1.  Ein formloser schriftlicher Antrag mit Begründung. Diese Begründung muss nachgewiesen werden.

    Beispiele:  Wenn die Eltern nicht in den Schulferien Urlaub bekommen haben, bitte eine Bestätigung vom Arbeitgeber bringen. Wenn eine Hochzeit am 28. Juli stattfindet, wird die Einladung zur Hochzeit vorgelegt. Wenn die Oma in der Heimat krank ist, wird ein ärztliches Attest benötigt. Wer angibt, dass es nicht möglich war, einen Flug am gewünschten Tag zu buchen, muss die Buchungsbestätigung vorzeigen und die Telefonnummer des Reisebüros angeben, damit wir die Angaben überprüfen können.

    Diese Nachweise müssen bitte in deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Ehrenamtliche Dolmetscher siehe www.muenchen.de - Suche: BildungsBrückenBauen

     
    Urlaubspläne oder billige Flüge können NICHT als Grund akzeptiert werden.

  2. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, mindestens eine Woche vorher, jedenfalls bevor Tickets gekauft werden.

  3. Nur eine Befreiung in der vierjährigen Grundschulzeit kann genehmigt werden, und höchstens drei Tage.

  4. Wenn Kinder fehlen, ohne dass eine Befreiung genehmigt ist, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Vom Kreisverwaltungsreferat der Stadt München wird ein Bußgeld verhängt.

  5. Ist ein Kind vor oder nach den Ferien krank, wird um eine ärztliche Bescheinigung gebeten. Eine telefonische Entschuldigung reicht nicht. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese sinnvollen Vorschriften nicht von der Schulleitung erfunden wurden, sondern in ganz Bayern für alle Schulen gelten.