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Schulanmeldung, erster Schultag, Elternabend


Aktuelle Informationen zur Schulanmeldung 2024

(Das ist übrigens dasselbe wie „Schuleinschreibung“) 

Die Schulanmeldung findet statt 

am Mittwoch, 13. März 2024, 14.00 bis 19.00 Uhr

in der Grundschule an der Schwanthalerstraße 87


Liebe Eltern unserer neuen Erstklässler,

wir freuen uns, dass Ihr Kind zu uns in die Schule kommen wird.

„Jedem Schul-Anfang wohnt ein Zauber inne“ – Dieses etwas abgeänderte Zitat von Hermann Hesse gilt auch für die Schulkinder. Wir bemühen uns sehr, dass der Schuleintritt ein schönes Erlebnis für die ganze Familie wird.

Wir bieten Ihnen und dem Kind einige Möglichkeiten an, um unsere Schule kennen zu lernen.

Hier finden Sie auch Informationen, wie die Schulanmeldung abläuft.

  1. Im Januar bekommen Sie Post von uns. Bitte antworten Sie und senden Sie uns den beigelegten Fragebogen zurück. Nennen Sie uns bitte eine Mail-Adresse und Telefonnummern, damit wir Sie erreichen können.

    Bitte füllen Sie den Fragebogen gut lesbar mit Druckschrift aus und schicken Sie ihn so bald wie möglich an die Schule zurück. Sie können ihn auch im Büro abgeben (Zi. 113, Di-Fr, 7.30-12.30 Uhr) oder per Email senden.


    Es geht am Anmeldetag schneller, wenn wir diese Angaben schon vorab haben.

  2. Den nächsten Brief erhalten Sie im Februar.

    Er enthält die umfangreichen Einschreibungs-Unterlagen, damit Sie sie in Ruhe durchsehen können.

    Bitte bringen Sie die Papiere am Einschreibetag mit.
     
Folgende Möglichkeiten gibt es, unsere Schule kennen zu lernen:

Gerne können Sie die Termine schon vormerken; nähere Infos folgen. 

  1. Eltern-Informationsabend am Montag, 29.01.2024 um 19 Uhr im Zimmer 112 (1.Stock).
    Die Schulleitung, Frau Bogdahn und Frau Sztrókay, werden Sie begrüßen. Wir werden Ihnen unsere Schule vorstellen und einen Rundgang machen. Zudem erhalten Sie Informationen zur Schulanmeldung und Förder-Tipps. Gerne werden wir Ihre Fragen beantworten.

  2. Tag der Offenen Tür für Eltern, am 6. Februar 2024 von 8.00 bis 8.45 Uhr.
    An diesem Tag können Sie den Unterricht miterleben. Bitte bringen Sie nicht Ihr Kind oder kleine Geschwister mit. Um Anmeldung wird gebeten.

  3. Schnuppertag für Kinder am Fr, 3. Mai, 8 – 9 Uhr
    Die Kinder besuchen eine 1. oder 2. Klasse, wo sie von den Schulkindern und der der Lehrerin herzlich begrüßt werden und „richtig“ mitmachen dürfen.

  4. Es wird noch einen weiteren Elternabend im Mai/Juni geben, den die künftigen Lehrerinnen halten werden.
    Es geht unter anderem um den ersten Schultag und Sie erhalten die Materialliste. Dazu werden Sie extra eingeladen. 

  5. Zu unserem Sommerfest sind die Familien unserer künftigen Schulkinder herzlich eingeladen! Es findet statt am Di, 23. Juli 2024.

Falls Sie weitere Auskünfte benötigen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro. Die Bürozeiten finden Sie unter dem Menüpunkt "Schule - Verwaltung und Kontakt".

 

Schulanmeldung

Die Schulanmeldung findet statt

am Mittwoch, 13. März 2024, 14.00 bis 19.00 Uhr

in der Grundschule an der Schwanthalerstraße 87, Eingang St.-Paul-Straße, 1. Stock.

Bitte bringen Sie Einschreibungs-Unterlagen mit, die wir Ihnen gesendet haben.

 

Das brauchen Sie bei der Anmeldung:

  1. Das Wichtigste ist: Bitte bringen Sie das Kind mit!
  2. Dazu: Geburtsurkunde oder Pass des Kindes
  3. Ausweis der Eltern
  4. ggf. Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung
  5. Wenn Sie schon beim Schularzt waren: Bescheinigung der schulärztlichen Untersuchung
    Wenn Sie noch nicht beim Schularzt waren, vereinbaren Sie bitte einen Termin. (Tel.: 089/233-96363)
  6. Impfpass des Kindes; eine zweimalige Masern-Impfung ist verpflichtend
  7. Gerne können Sie, wenn sie es bekommen haben, das Informationsblatt (Übergabebogen) des Kindergartens mitbringen.
  8. Sorgerechtsbescheid, wenn nicht beide Elternteile erziehungsberechtigt sind.



Infos zur Schuleinschreibung

    1. Welche Kinder sind schulpflichtig?
    2. Zurückstellung
    3. „Einschulungskorridor“: Verschiebung der Schulpflicht 
    4. Kann-Kinder
    5. Vorzeitige Einschulung

1. Welche Kinder sind schulpflichtig?

Schulpflichtig sind Kinder, die am 30. Sep 2024 sechs Jahre alt sind.

Sie müssen bitte mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen;

auch, wenn Sie Ihr Kind zurückstellen lassen wollen oder wenn Ihr Kind im Vorjahr zurückgestellt war. 
 

2. Zurückstellung

Eine Zurückstellung ist möglich für Kinder, die am 30. Juni 2024 sechs Jahre alt sind und sinnvoll, wenn das Kind noch klein, noch nicht schulreif ist und noch Zeit braucht, um sich zu entwickeln.

Sehr nützlich ist eine Stellungnahme vom Kindergarten; Kinderärztin/Kinderarzt o.a.

Sie müssen bitte jedenfalls mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen.

Eine Beratung ist verpflichtend.

In der Regel wird das Kind am Schulspiel teilnehmen.

Wenn das Kind zurückgestellt wird, bekommen Sie einen Zurückstellungsbescheid geschickt und werden ein Jahr später erneut zur Schulanmeldung eingeladen.

Wichtig ist, dass das Kind in diesem Jahr gut aufgehoben ist. Meist wird es in seiner Kindergartengruppe bleiben. Es gibt auch die Schulvorbereitende Einrichtung SVE im Förderzentrum SFZ.

Ein Kind, das keinen Kindergarten-Platz hat, werden wir nicht zurückstellen.

Voraussetzung für eine Zurückstellung ist, dass das Kind ein Jahr später voraussichtlich fit für die Schule ist. D.h.: Keine Zurückstellung, wenn das Kind sich sehr schwertut und zu erwarten ist, dass es auch im nächsten Jahr noch nicht schulreif ist. 

 3. „Einschulungskorridor“: Verschiebung der Schulpflicht 

Das betrifft Kinder, die im Zeitraum 1. Juli bis 30. September 2024 sechs Jahre alt werden.

„Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können den Beginn der Schulpflicht auf das kommende Schuljahr verschieben.“

Sie müssen bitte jedenfalls mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen.

Auch früher konnte ein Kind, das zwischen dem 01. 07. und dem 30.09. des Jahres sechs Jahre alt wird, zurückgestellt werden. Der Unterschied ist: Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung, über die Verschiebung der Schulpflicht die Eltern. 

Es ist eine (kurze) Beratung im Rahmen der Einschreibung verpflichtend. Eine Bedenkzeit ist möglich, der Termin der Entscheidung ist: 10. April 2024.

Die Eltern erklären schriftlich, dass sie beraten wurden und in welchem Jahr sie das Kind einschulen wollen. Diese Erklärung wird als Anlage der Anmeldung beigelegt. Die Eltern erhalten eine Kopie der Erklärung. Es wird kein Zurückstellungsbescheid geschickt. Die Familie wird im folgenden Jahr erneut zur Einschreibung eingeladen werden.

Hinweis: Das Kind kann im Schuljahr 2025/26 nicht zurückgestellt werden.

4. Kann-Kinder

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Okt bis zum 30. Dezember sechs Jahre alt werden, können eingeschult werden. Wenn Sie das wollen oder das vielleicht in Frage kommt, kommen Sie bitte zur Anmeldung. Wenn Sie sich sicher sind, dass das Kind erst im Jahr 2025 eingeschult werden soll, dann sagen Sie entweder Bescheid oder machen nichts.

Das zählt nicht als Zurückstellung; nächstes Jahr bekommen Sie wieder Post.

5. Vorzeitige Einschulung

Das betrifft Kinder, die im Jahr 2025 sechs Jahre alt werden.

Bitte kommen Sie zur Schulanmeldung, wenn Sie das Kind vorzeitig einschulen wollen.

Die Kinder besuchen jedenfalls das Schulspiel. Auch ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

 

Ablauf der Einschreibung

Sie werden im Flur am Informationstisch begrüßt und wir notieren Ihren Namen. Sobald ein Platz frei ist, werden Sie aufgerufen.

Alle Lehrkräfte sind im Einsatz. Wir werden einerseits die Formalitäten der Einschreibung mit den Eltern erledigen, andererseits mit dem Kind ein „Screening“ machen, das ist ein kurzer Schulreifetest.

Einschreibung: Die Lehrkraft erledigt mit den Eltern die Anmeldung

Wir überprüfen oder tragen ein:

  •  Adresse, Telefonnummern (> evtl. Meldebescheinigung)
    (bitte so viele Telefonnummern wie möglich, Handy-Nummern griffbereit haben. Das kann beim Schulanfang nachgereicht werden)
  •  Geburtsdatum und –ort (> Geburtsurkunde)
  • Erziehungsberechtigte: ( > Ausweis Eltern, evtl. Sorgerechtsbescheid)
  • Geschwister (Geburtsjahr)
  • freiwillige Angaben, die für die Schule wichtig sind zu wissen: z.B. Allergien, Brillenträger, Linkshänder, Diabetes, Krankheiten/Medikamente.
  • Wichtig ist auch die Meinung der Erzieherinnen Ihres Kindes aus dem Kindergarten, denn die kennen Ihr Kind sehr gut. Wir fragen Sie, was die KiTa zur Einschulung sagt. In einigen KiTas wird der sog. „Übergabebogen“ verwendet, ggf. bitte mitbringen.
  • Sprache des Kindes/der Mutter/des Vaters, Sprache, die zu Hause gesprochen wird
  • Gibt es ein Kind, mit dem Ihr Kind zusammen in die gleiche Klasse gehen möchte? Sinnvoll ist: sich gegenseitig nennen.

Wir werden versuchen, den Wunsch zu berücksichtigen, können Ihnen aber leider keine Garantie geben, dass das klappt, denn wir müssen bei der Klassenbildung bestimmte Kriterien erfüllen, z.B. Buben-Mädchen gleichmäßig verteilen.

Nicht möglich ist es, sich eine bestimmte Lehrkraft zu wünschen.

Religion, Islamischer Unterricht, Ethik

Unsere Schule nimmt teil am Modellprojekt: „Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ (RUmeK)

Das heißt, dass die – bei uns sehr wenigen - evangelischen Kinder den katholischen Religionsunterricht bei Frau Schumann besuchen, die den Unterricht „konfessions-sensibel“ hält. Im Lauf des Schuljahres wird Frau Bogdahn als evangelische Religionslehrerin/Expertin für die ganze Gruppe Unterricht  gestalten, bei der auch evangelische Inhalte zum Tragen kommen, z.B. besuchen wir die evangelische Matthäuskirche.

Die Eltern der evangelischen Kinder können wählen, ob ihr Kind am RUmeK dabei ist oder Ethik besucht.

Anmerkung von Frau Bogdahn: Ich finde den RUmeK gut und befürworte generell einen gemeinsamen christlichen Religionsunterricht. Die Gemeinsamkeiten der evangelischen und katholischen Christen überwiegen bei Weitem.

Christlich-orthodoxe oder auch Kinder ohne Religionszugehörigkeit können am Religionsunterricht teilnehmen. Bitte teilen Sie uns das ggf. mit.

Außerdem gibt es bei uns den Islamischen Unterricht (IsU) in deutscher Sprache für muslimische Kinder, gehalten von Frau Kilic und Herrn Ilter.

Die anderen Kinder besuchen den weltanschaulich neutralen Ethik-Unterricht. 

Screening: Die Lehrkraft beschäftigt sich mit dem Kind

Egal ob das Kind regulär schulpflichtig ist, vorzeitig eingeschult werden soll oder ob eine Zurückstellung geplant ist: Die Lehrkraft führt ein sogenanntes „Screening“ mit dem Kind durch: Das Kind schreibt seinen Namen, wenn es das schon kann, erzählt zu einem Bild und löst kleine Aufgaben.

Wozu ist das gut?

Wir wollen uns einen Eindruck verschaffen, ob das Kind schulreif ist. Denn ein Kind, das sich von Anfang an plagt und Mühe hat, Arbeitsanweisungen zu verstehen und Aufgaben zu erfüllen, verliert womöglich den Spaß am Lernen. Nach dem Screening können wir Ihnen sagen, ob wir die Einschulung befürworten, ob wir eine Förderung für Ihr Kind empfehlen, und wenn ja, welche.

Zweifel an der Schulreife

Was ist nun, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind schulreif ist? Oder wenn wir nach dem Screening Zweifel haben, ob die Einschulung in diesem Jahr sinnvoll ist? Wenn das der Fall ist, laden wir Ihr Kind zum Schulspiel ein.

Schulspiel

Das Schulspiel ist ein standarisierter Schulreife-Test. Es findet kurz nach der Einschreibung statt und dauert 90 Minuten. Dazu bekommen Sie eine schriftliche Einladung. Sie bringen Ihr Kind und holen es später wieder ab. Das Kind braucht ein Federmäppchen mit Bleistiften, Buntstiften und Radiergummi.

Drei erfahrene Kräfte sind dabei: Frau Bogdahn führt es durch, eine weitere Lehrerin und eine Mitarbeiterin vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst beobachten die Kinder.

Dabei geht es nun viel ausführlicher um Sprechen, Aufgaben lösen, darum, wie sich das Kind in der Gruppe zurechtfindet, ob es sich konzentrieren kann und Ausdauer zeigt.

Dieses Schulspiel werden wir zügig auswerten und dann eine Empfehlung aussprechen. Sie bekommen telefonisch oder schriftlich Bescheid.

Nach dem Schulspiel entscheiden wir mit Ihnen, ob das Kind eingeschult wird.

Das Schulspiel führen wir übrigens für alle Vorkurs Deutsch-Kinder, die bei uns eingeschult werden, vor der Einschreibung durch.

Deutsch-PLUS-Klasse

In der Schwanthaler Schule gibt es eine Deutsch-Plus-Gruppe für die erste Klasse. Kinder, die noch nicht gut Deutsch sprechen, werden 9 Stunden in der Woche aus dem Klassenverband herausgenommen und lernen Deutsch und Mathe in einer kleinen Gruppe.

Sonderpädagogisches Förderzentrum SFZ, Diagnose-Förder-Klasse

Es gibt Kinder, die sich mit dem Lernen schwertun, die viel Zeit und kleine Gruppen benötigen.

Für sie gibt es die Diagnose-Förder-Klasse. Das ist nicht bei uns im Haus, sondern im Sonderpädagogischen Förderzentrum SFZ München Mitte 2 (Kirchenstraße). Die Kinder werden mit dem Schulbus geholt und gebracht.

Im SFZ arbeiten besonders ausgebildete Lehrkräfte, die in kleinen Klassen die Kinder optimal fördern.

In der Diagnose-Förder-Klasse wird der Stoff von zwei Jahren in drei Jahren durchgenommen. Das Ziel ist, nach diesen drei Jahren in die dritte Klasse der Regelschule zu wechseln. Darüber wird dann nach einer Probezeit entschieden.

Falls wir das empfehlen, beraten wir Sie, stellen den Kontakt her und geben Ihnen die Telefonnummern. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Gastschulantrag

Zu welchem Schulsprengel sie gehören, können Sie auf der Seite www.muenchen.de nachsehen, Suchbegriff: Schulsprengel.

Manchmal gibt es gewichtige Gründe, das Kind nicht in der Sprengelschule anzumelden. Wenn Sie einen Gastschulantrag von hier weg stellen möchten, müssen Sie sich trotzdem hier anmelden; bitte kommen Sie dann zu mir zum Gespräch.

Falls Sie nicht hier wohnen, aber Ihr Kind hier in die Schule gehen soll, melden Sie sich bitte entsprechend in der zuständigen Sprengelschule an.

Der Gastschulantrag wird vom Schulreferat geprüft; es ist nicht selbstverständlich, dass er genehmigt wird.

Privatschule

Falls Sie Ihr Kind in einer Privatschule, z.B. Montessori-Schule, Waldorf-Schule anmelden, bringen Sie bitte von dort eine Bescheinigung.

Nachmittagsbetreuung

Für die Nachmittags-Betreuung muss das Kind extra angemeldet werden.

Die Kontaktdaten der Betreuungs-Einrichtungen haben wir Ihnen bereits gesendet; Sie finden sie auch im Menüpunkt Schule > Betreuung am Nachmittag.

Die Anmeldung dafür ist auch am Einschreibe-Tag möglich.

Für die städtische Kindertagesstätte in der Schwanthalerstr. 89 müssen Sie sich über den KiTa-Finder anmelden: www.muenchen.de  > Suchbegriff: KiTa Finder.

Geschafft! Ihr Kind ist angemeldet!

 

Erster Schultag

Der erste Schultag ist Dienstag, 10. Sep. 2024, von 9.00 bis 11.00 Uhr

Ihr Kind sollte bitte mitbringen:

  • Eine gefüllte Schultüte, den Schulranzen und ein Federmäppchen.
  • Andere Schulsachen werden an diesem Tag nicht gebraucht, auch keine Brotzeit.

Bitte vormerken: Am Mittwoch, Donnerstag und Freitag, 11. bis 13. September 2024 haben alle Erstklässler um 11.25 Uhr Schule aus.

 

Elternabend

Sehr wichtig ist der Elternabend am 12. Sep. 2024 um 19 Uhr. 

An diesem Abend findet auch die Wahl der Elternsprecher/innen statt.

Der Elternbeirat wird nun auch in der Grundschule für zwei Jahre gewählt. Unsere nächste Elternbeirats-Wahl findet im Sep 2025 statt.